Rechtsprechung
BVerwG, 29.12.1998 - 5 C 23.97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Auswärtige Unterbringung - Ersparte Aufwendungen - Eingliederungshilfe - Seelische Behinderung - Kinder und Jugendliche - Kostentragung der Eltern - Kostenbeitragshöhe - Pauschalbeträge
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; SGB VIII § 35a § 94 Abs. 2
Kinder- und Jugendhilfe - Heranziehung zu den Kosten im Umfang der durch die auswärtige Unterbringung ersparten Aufwendungen; auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der - in Höhe der ersparten Aufwendungen; Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 05.03.1997 - 7 K 4350/95
- BVerwG, 29.12.1998 - 5 C 23.97
- BVerwG, 27.07.2001 - 5 C 23.97
Papierfundstellen
- NJW 1999, 2386 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85
Berufung - Revisionszulassung - Rechtsmittelbelehrung
Auszug aus BVerwG, 29.12.1998 - 5 C 23.97
Die Zulassung der Sprungrevision verengt die Entscheidungsfreiheit der Beteiligten nicht auf die Revision, so daß das Verwaltungsgericht auch über das Rechtsmittel der Berufung hätte belehren müssen (BVerwGE 81, 81 ; 91, 140 ). - BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92
Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene
Auszug aus BVerwG, 29.12.1998 - 5 C 23.97
Die Zulassung der Sprungrevision verengt die Entscheidungsfreiheit der Beteiligten nicht auf die Revision, so daß das Verwaltungsgericht auch über das Rechtsmittel der Berufung hätte belehren müssen (BVerwGE 81, 81 ; 91, 140 ).
- BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 28.05
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Heranziehung …
Wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalles ist indes auch bei der Anwendung der Pauschalierungsregelung Rechnung zu tragen (Urteil vom 29. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 23.97 - Buchholz 436.511 § 94 KJHG/SGB VIII Nr. 2).
Rechtsprechung
BVerwG, 27.07.2001 - 5 C 23.97 (1) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Gesetzliche Unterhaltspflicht - Gegenstandswert - Heranziehung der Eltern zu den Kosten - Heranziehung zur Kostentragung - Streitwert - Revision
- Judicialis
GKG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 17 Abs. 1; ; GKG § 17 Abs. 4
- rechtsportal.de
GKG § 13 Abs. 1 S. 1 § 17 Abs. 1, 4
Kinder- und Jugendhilferecht - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 05.03.1997 - 7 K 4350/95
- BVerwG, 29.12.1998 - 5 C 23.97
- BVerwG, 27.07.2001 - 5 C 23.97 (1)
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 391
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2008 - 12 E 897/08
Bemessung des Gegenstandswerts für ein Klageverfahren über die Heranziehung der …
Hierbei ist in Streitverfahren, deren Gegenstand die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach dem Sozialgesetzbuch VIII ist, die Regelung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend anzuwenden - vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.7.2001 - 5 C 23.97 -, FEVS 53, 110; OVG NRW, Beschluss vom 31.10.2006 - 12 E 1257/06 - Bay. VGH, Beschluss vom 14.4.2008 - 12 C 07.3473 -, juris -, weil es auch in solchen, dem Fürsorgerecht zuzuordnenden Streitigkeiten der Interessenlage entspricht, den sozialen Schutz des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG eingreifen zu lassen.OVG NRW, Beschluss vom 31.10.2006 - 12 E 1257/06 -, m. w. N.; Hamb. OVG, Beschluss vom 29.8.2001 - 4 So 22/01 -, juris, m. w. N. (Anfechtung eines sozialhilferechtlichen Kostenbeitragsbescheides); Hess. VGH, Beschluss vom 23.12.1992 - 9 TE 762/92 -, ZfSH/SGB 1994, 138 (Verpflichtung zur Gewährung laufender Sozialhilfeleistungen); a. A. BVerwG, Beschluss vom 27.7.2001 - 5 C 23.97 -, a. a. O., welches § 17 Abs. 4 GKG - die Vorgängervorschrift des § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG - für Zeiträume vor Einreichung der Klage analog anwendet, ohne sich mit der bereits seinerzeit streitigen Frage einer entsprechenden Anwendung dieser Norm (vgl. insoweit die Nachweise im soeben zitierten Beschluss des Hess. VGH) auseinanderzusetzen, und ihm - ebenfalls ohne Begründung - folgend Bay. VGH, Beschluss vom 14.4.2008 - 12 C 07.3473 -, a. a. O.; für die analoge Anwendung des § 17 Abs. 4 GKG (nur) bei Heranziehungszeiträumen, die vor dem Erlass des Bescheides liegen, OVG NRW, Beschluss vom 7.6.2001 - 16 E 181/01 -, juris.
- VG Würzburg, 12.12.2013 - W 3 K 13.217
Zuständiger Leistungsträger für die Unterbringung einer behinderten 31-jährigen …
Die Höhe des Streitwerts ergibt sich aus dem für die ersten zwölf Monate nach Einreichung der Klage geforderten Betrag zuzüglich der bei Einreichung der Klage fälligen Beträge (BVerwG, B.v. 27.07.2001 - 5 C 23.97 - juris Rn. 1). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2014 - 12 E 1135/14
Heraufsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit im …
- 12 E 1257/06 -, m. w. N.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 29. August 2001 - 4 So 22/01 -, juris, m.w.N. (Anfechtung eines sozialhilferechtlichen Kostenbeitragsbescheides); Hessischer VGH, Beschluss vom 23. Dezember 1992 - 9 TE 762/92 -, ZfSH/SGB 1994, 138 (Verpflichtung zur Gewährung laufender Sozialhilfeleistungen); a. A. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 C 23.97 -, a. a. O., welches § 17 Abs. 4 GKG - die Vorgängervorschrift des § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG - für Zeiträume vor Einreichung der Klage analog anwendet, ohne sich mit der bereits seinerzeit streitigen Frage einer entsprechenden Anwendung dieser Norm (vgl. insoweit die Nachweise im soeben zitierten Beschluss des Hessischen VGH) auseinanderzusetzen, und ihm - ebenfalls ohne Begründung - folgend Bayerischer VGH, Beschluss vom 14. April 2008 - 12 C 07.3473 -, a.a.O.; für die analoge Anwendung des § 17 Abs. 4 GKG (nur) bei Heranziehungszeiträumen, die vor dem Erlass des Bescheides liegen, OVG NRW, Beschluss vom 7. Juni 2001 - 16 E 181/01 -, Juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 12 E 713/09
Bestimmen des Gegenstandswertes nach der sich aus dem Antrag des Klägers im …
Hierbei ist bisher in Streitverfahren, deren Gegenstand die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach dem SGB VIII ist, die Regelung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F. entsprechend angewendet worden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 C 23.97 -, FEVS 53, 110; OVG NRW, Beschluss. - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2009 - 12 E 1501/09
Festsetzung des Gegenstandswertes für Streitigkeiten über eine Unterhaltspflicht
Hierbei ist bisher in Streitverfahren, deren Gegenstand die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach dem SGB VIII ist, die Regelung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung entsprechend angewendet worden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 C 23.97 -, FEVS 53, 110; OVG NRW, Beschluss. - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - 12 E 795/04 vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 C 23.97 -, FEVS 53, 110.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2020 - 1 O 879/19
Zum Gegenstandswert für ein Verwaltungsstreitverfahren über Jugendhilfeleistungen
Soweit sich das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 27.07.2001 - 5 C 23/97 -, juris) für eine Hinzurechnung der bei Einreichung der Klage fälligen Beträge ausgesprochen hat, ist diese Entscheidung noch zur alten Rechtslage nämlich zu § 17 Abs. 4 GKG a. F. ergangen.